
Downloads
Hier finden Sie unsere aktuellen Formulare für Sie zur Information.
Sie können diese herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt, gerne einige Tage vor dem Termin uns zur Verfügung stellen. (klicken Sie bitte auf die jeweiligen Button)
Ausfallhonorar bei nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Absage des Behandlungstermins
Unsere Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die
vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch vermeidbare Wartezeiten erspart bleiben.
Vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können, müssen mindestens
24 Stunden vorher abgesagt werden, damit wir die für Sie reservierte Zeit noch
anderweitig verplanen können.
Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im
organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten.
So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der
vereinbarte Termin ohne fristgerechte Absage nicht eingehalten wird.
Auf ein Verschulden kommt es nach § 615 BGB dabei ausdrücklich nicht an. Das Recht zur Kündigung des Behandlungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Infos
Wie kann ich Termine rechtzeitig absagen?
Termine können Sie unkompliziert rechtzeitig (mindestens 24 Stunden)
vorher absagen.
Hier stehen Ihnen folgende Wege zur Verfügung:
